Mobil bleiben trotz Krebs - Fahrtüchtigkeit


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Mobil bleiben trotz Krebs - Fahrtüchtigkeit

Beitragvon admin » Mo 18 Nov 2019 14:22

Frage ans Krebstelefon
«Hat eine Krebsdiagnose und die Therapie einen Einfluss auf die Fahrfähigkeit des Betroffenen? Darf dieser noch selber Autofahren und übernimmt die Krankenkasse allenfalls anfallende Fahrkosten? »

Antwort von Antwort von Anna Zahno, Leiterin des Krebstelefons
Mobil sein im Alltag ist zentral. Muss der Alltag mit einer (Krebs-)Erkrankung gemeistert werden, kann dies zu Einschränkungen in der Mobilität führen. Ob eine Patientin oder ein Patient weiterhin selber fahren darf, hängt hautsächlich von der momentanen körperlichen und geistigen Verfassung ab.

Eine Krebserkrankung wie beispielsweise ein Hirntumor oder eine funktionseinschränkende Operation kann die Fahrfähigkeit stark beeinträchtigen. Neben einer Krankheit an sich können auch Therapien und Medikamente die Fahrfähigkeit beeinflussen. Dies gilt nicht nur für an Krebs erkrankte Personen, sondern für alle, die unter medikamentösen Einflüssen stehen. Deshalb ist generell Vorsicht und individuelles Abwägen angesagt.

Erfreulicherweise ist bei einer Mehrzahl der heutigen Krebstherapien keine Einschränkung der Fahrfähigkeit zu erwarten. Belastende und schlecht verträgliche Therapien werden denn auch meist stationär durchgeführt. Je nach ambulanter Therapie bzw. je nach Medikament kann die Wirkung auf die Fahrfähigkeit individuell unterschiedlich ausfallen. Massgebend ist der subjektive physische, psychische sowie kognitive Zustand eines Menschen. So kann sich eine Person während der Chemo- oder Bestrahlungstherapie sehr fit und eine andere massiv reduziert und eingeschränkt fühlen. Neben den individuellen Umständen gibt es zahlreiche Therapien und Begleitmedikamente, so dass keine generelle Regel für alle gilt.

Es muss deshalb immer im Einzelfall geklärt werden, ob die Fahrfähigkeit gegeben ist oder nicht. Bei Therapien und kombinierten Medikamenten muss von der verordnenden Ärztin oder vom verordnenden Arzt darauf hingewiesen werden, wenn diese eine Reduktion der Fahrfähigkeit haben – und eine Gefährdung der eigenen Sicherheit sowie anderer Menschen besteht. Da dies vom Zeitablauf und von vielen Faktoren abhängt, raten Fachleute, bei einem ersten ambulanten Therapie-Termin nicht selber zu fahren, sondern sich fahren und begleiten zu lassen. Wenn die erste Therapie geschafft ist, weiss man zuverlässiger, wie die Patientin oder der Patient auf diese Medikamente reagiert. Die individuelle Situation wird mit der Onkologin oder dem Onkologen besprochen, damit die Frage der Fahrfähigkeit beantwortet werden kann.

Kann oder darf jemand nicht mehr selber Autofahren, die Nutzung des öffentlichen Verkehrs ist nicht möglich oder zumutbar und niemand im sozialen Umfeld ist verfügbar für Fahrten zu allfälligen Therapien oder medizinischen Kontrollen, kann er sich an die
kantonale oder regionale Krebsliga in seiner Region wenden. Die Krebsligen bieten Informationen und Beratungen zum Thema an; einige Ligen haben sogar eigene Fahrdienste mit freiwilligen Mitarbeitenden, andere können auf weitere Fahrdienste in der Region hinweisen.
Wünschen Sie vertiefte Informationen zum Thema, können Sie diese auf dem Informationsblatt
«Mobil bleiben trotz Krebs» der Krebsliga Schweiz nachlesen oder das Blatt herunterladen.
Eine Krebserkrankung erfordert oft viele Fahrten für Therapien oder Untersuchungen. Die Krebsliga Schweiz informiert auch über die entstehenden
«Transportkosten zu Therapien und Untersuchungen» und wer diese Kosten übernimmt.

Das Krebstelefon-Team begleitet und berät Betroffene, Angehörige und Interessierte. Haben Sie Fragen? Dann mailen, telefonieren oder chatten Sie mit uns: http://www.krebsliga.ch/krebstelefon

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